Stefan Grunwald-Wiese
Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger München 39

Geyerstr. 16
80469 München

Tel.:  089/12 223 80 - 90
Fax.: 089/12 223 80 - 91


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Kontrolle über die auszuführenden Schornsteinfegerarbeiten

Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger hat zu kontrollieren, ob der Eigentümer oder deren Beauftragter seinen Pflichten zur Durchführung der Schornsteinfegerarbeiten nach § 1 Abs. 1 und Abs. 2 SchfHwG nachgekommen ist – Kontrolle der Eigentümerpflichten (§ 13 SchfHwG).
 
Diese Pflichten sind:
  1. fristgerecht die Reinigung und Überprüfung von kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen durchführen zu lassen und
  2. die für kleine und mittlere Feuerungsanlagen vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten zu veranlassen.